Smartphone auf Kreuzfahrtschiffen
- Updated: März 17, 2023 | Published: Oktober 16, 2022
Die wichtigsten Fakten in Kürze:
- Auf hoher See gelten weder die EU-Roaming-Verordnung noch die speziellen Reisepakete der Mobilfunkanbieter.
- An Bord von Schiffen kann man oft über ein Mobilfunknetz per Satellit telefonieren. Vorsicht: Es können enorme Kosten entstehen.
- Informieren Sie sich vor einer Schiffsreise beim Reiseanbieter und in den Reiseunterlagen über die Nutzung von Mobilfunk und WiFi an Bord und die entsprechenden Preise.
- Deaktivieren Sie die automatische Netzwahl in den Einstellungen Ihres Mobilgeräts, bevor Sie mit dem Schiff reisen und sich in der Nähe eines Hafens aufhalten.

Kann ich mit meinem Inlandsvertrag auch auf See telefonieren?
Die Mobilfunknetze, die Sie an Land nutzen, decken die Meeresgebiete nicht ab. Ihre Abdeckung ist landgestützt (terrestrisch). Auf hoher See können Ihre Telekommunikationsverbindungen daher nicht über die terrestrischen Mobilfunknetze hergestellt werden.
In den meisten Fällen ist jedoch an Bord von Schiffen (z. B. Kreuzfahrtschiffen und Fähren) ein Mobilfunknetz verfügbar. Dieses Netz wird durch die Satellitentechnik ermöglicht.
Die Schiffe sind mit GSM-Basisstationen (Global System for Mobile Communications: Standard für volldigitale Mobilfunknetze) ausgestattet. Diese sind über Satellit mit der Basisstation eines Mobilfunkanbieters an Land verbunden. So können Sie mit Ihrem Handy oder Smartphone auch auf hoher See telefonieren, Textnachrichten senden und empfangen oder im Internet surfen.
Damit Sie Ihre mobilen Geräte auf Schiffen überhaupt nutzen können, muss Ihr Netzbetreiber zu Hause ein Roaming-Abkommen mit dem jeweiligen Satellitennetzbetreiber für das Schiffsnetz abgeschlossen haben - wegen der späteren Abrechnung. Die Sonderpreise für die sogenannten maritimen Dienste basieren auf diesem Abkommen.
Erkundigen Sie sich vor Antritt einer Seereise bei Ihrem Reiseanbieter oder der Reederei, welcher Satellitennetzbetreiber das jeweilige Schiff versorgt. Notieren Sie sich auch die detaillierten Preise für Satellitenverbindungen Ihres eigenen Mobilfunkanbieters.

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Gelten die EU-Roaming-Verordnung und Roaming-Angebote auch auf Schiffen?
Sowohl die EU-Roaming-Verordnung als auch die speziellen Roaming-Reisepakete der Telekommunikationsunternehmen gelten ausschließlich im Inland. Das bedeutet: Wenn Sie eine Kreuzfahrt machen, gilt der Kostenairbag der EU-Roaming-Verordnung für mobile Datenverbindungen auf See nicht. Dieser Schutzmechanismus trennt Ihre Mobilfunkverbindung automatisch, wenn die Kosten an Land 59,50 Euro erreichen.
Die für die Satellitenverbindung anfallenden Roaming-Kosten sind im Vergleich zu den üblichen Roaming-Preisen an Land deutlich höher.
Warnung vor hohen Roamingkosten: Welche Verpflichtungen haben die Mobilfunkbetreiber?
Die meisten Mobilfunkanbieter haben inzwischen freiwillig eine Kostenobergrenze für Roamingkosten in der EU eingeführt oder das Datenroaming ganz gesperrt. Aber Vorsicht: Es gibt immer noch Anbieter, die teure Telefonate auf Schiffen ohne Kostendeckelung zulassen und damit weiterhin hohe Kosten verursachen.
Hintergrund: Die EU-Roaming-Verordnung gilt nicht an Bord von Schiffen oder in Flugzeugen. Es ist daher nicht klar, ob Ihr Mobilfunkanbieter eine Informations- und Sorgfaltspflicht hat, um Sie vor unerwartet hohen Roamingkosten auf Schiffen zu schützen, wenn er nicht ohnehin schon eine freiwillige Kostenobergrenze eingeführt hat.
Sie als Kunden rechtzeitig vor hohen Roamingkosten zu warnen, ist für Ihren Mobilfunkbetreiber in der Praxis jedoch nicht so einfach. Denn er erhält Ihre Verbindungsdaten oder Ihr Nutzungsverhalten von den Satellitennetzbetreibern oft nur mit zeitlicher Verzögerung. Ihr Anbieter kann Sie dann auch nur zeitverzögert informieren, wenn hohe Kosten durch Satelliten-Roaming-Verbindungen entstanden sind.
Wie hoch sind die Preise für mobile Verbindungen über Satellit?
Je nach Roaming-Vereinbarung Ihres Netzbetreibers mit dem jeweiligen Betreiber des maritimen Satellitennetzes gelten ganz unterschiedliche Preise: Ein Megabyte (MB) kann bis zu 30 Euro kosten. Ein MB reicht zum Beispiel aus, um 20 E-Mails ohne Fotos zu versenden oder zu empfangen oder fünf Webseiten zu öffnen. Für Telefonate nach Deutschland beispielsweise werden - je nach Anbieter - Beträge zwischen 3 und 7 Euro pro Gesprächsminute berechnet. In manchen Fällen kann auch eine Einwahlgebühr anfallen.
Eingehende Anrufe verringern ebenfalls das Urlaubsgeld: Die Gesprächsminute kann zwischen 1,50 und 7 Euro kosten. Das Versenden einer SMS ist noch vergleichsweise günstig und kostet zwischen 40 Cent und 1,50 Euro.
Gibt es WiFi auf See?
Ob Ihnen ein schiffseigenes WLAN (Wireless Local Area Network) an Bord zur Verfügung steht, hängt von dem jeweiligen Schiff ab. Je nach Ausstattung können Sie WLAN in den öffentlichen Bereichen und manchmal sogar in Ihrer Kabine nutzen. Über die genauen Bedingungen der Internetnutzung an Bord können Sie sich an der Rezeption informieren.
Einige Kreuzfahrtgesellschaften bieten eigene Internetpakete an - auch für die Einwahl in das schiffseigene WLAN mit Ihrem eigenen Gerät. Diese Internetpakete können Sie in der Regel vor der Reise online auf der Website der Reederei buchen. Die Internetpakete gibt es zum Beispiel zu einem Preis von 25 Euro mit einem Inklusiv-Datenvolumen von 250 MB oder zu einem Betrag von 39 Euro mit 500 MB Datenvolumen inklusive.
In einigen Fällen werden auch spezielle Tages- oder Wochenpakete für die Nutzung sozialer Netzwerke angeboten; oder es gibt einen Tarif speziell nur für das Abrufen von E-Mails (Quick Check). Diese Pakete sind in der Regel günstiger, mit Preisen zwischen 4 und 19 Euro oder minutengenauer Abrechnung. Außerdem haben Sie so einen viel besseren Überblick über Ihre eigenen Verbindungskosten.
Um aber auch hier unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollte man sich vor dem Kauf eines solchen Pakets nach den genauen Modalitäten erkundigen - zum Beispiel, ob die Verbindung automatisch getrennt wird, wenn das Guthaben aufgebraucht ist, und ob es möglich ist, weitere Pakete nachzubuchen.
Die WLAN-Nutzung wird per Kredit- oder Debitkarte abgerechnet, nicht über die Mobilfunkrechnung.
Das Folgende gilt für öffentliche WLAN-Netze (und natürlich auch für die Nutzung öffentlicher Internet-Terminals): Ihre persönlichen Daten sind bei ungesicherten Verbindungen nicht sicher. Vermeiden Sie daher Kreditkarten- und Bankzahlungen über WLAN an Bord. Löschen Sie außerdem Ihren Browserverlauf und speichern Sie keine Zugangspasswörter.
Wann bekomme ich das schiffsgestützte Mobilfunknetz und wann das landgestützte Mobilfunknetz?
Die Nutzung von Mobilfunksystemen ist auch an Bord von Schiffen innerhalb der EU im Bereich zwischen zwölf Seemeilen und zwei Seemeilen (für GSM und UMTS) bzw. vier Seemeilen (für LTE) vor den Küsten - unter bestimmten Bedingungen - erlaubt.
Demnach dürfen die mobilen Kommunikationssysteme an Bord nicht in einer Entfernung von weniger als zwei oder vier Seemeilen von der so genannten Basislinie der Küste genutzt werden. Ob auch die Küsten von vorgelagerten Inseln in die Grundlinie einbezogen werden, hängt von den Vorschriften des jeweiligen Staates ab. Dies gilt übrigens auch für Länder außerhalb der EU.
Ob die Verantwortlichen auf See die Vorschriften einhalten und die Mobilfunkdienste in den entsprechenden Zonen (insbesondere im Hafen) vorschriftsmäßig abschalten, lässt sich nicht beurteilen. Auch die Frage, inwieweit die zuständigen Stellen dies kontrollieren, kann nicht beantwortet werden.
Gibt es kostenlose Alternativen auf Kreuzfahrtschiffen?
Für den schnellen Abruf von E-Mails empfiehlt es sich, Internetcafés und kostenlose WLAN-Hotspots aufzusuchen, zum Beispiel in Schnellrestaurants, Cafés und Hotels. Frei zugängliche WLAN-Hotspots entlang Ihrer Route können Sie bereits vor Reiseantritt über die entsprechenden Websites und Apps finden. Allerdings bergen freie Hotspots oder offene WLANs eine latente Gefahr in Bezug auf die Datensicherheit. Geben Sie hier zum Beispiel keine sensiblen Daten ein, etwa für das Online-Banking.
Wenn Sie sich während einer Rundreise längere Zeit in einem Land aufhalten, kann es sich lohnen, die lokale Prepaid-Karten. Wenn Sie jedoch verschiedene Länder besuchen, müssen Sie für jedes Land eine eigene Karte kaufen. Erkundigen Sie sich vor jeder Reise, ob sich dies für Sie lohnt.
Vermeiden Sie hohe Roaming-Kosten auf Kreuzfahrtschiffen
Mobile Geräte wählen sich automatisch in die Schiffsnetze ein, wenn es sich um das Netz mit der stärksten Übertragung in der Nähe handelt. Diese Gefahr besteht bereits, wenn Sie im Hafen unterwegs sind. Dass sich Ihr Gerät in ein Schiffsnetz eingewählt hat, sehen Sie auf Ihrem Display. Wir geben Tipps, was Sie vor einer Seereise beachten sollten und wie Sie teure Roamingkosten an Bord vermeiden können:
- Für das Telefonieren, das Senden und Empfangen von Textnachrichten und die Nutzung mobiler Internetdienste gilt: Der Telefonanschluss des mobilen Geräts muss international roamingfähig sein. Am besten klären Sie diese Voraussetzung vor der Reise.
- Denken Sie daran, dass die speziellen Reisepakete Ihres Mobilfunkanbieters auf hoher See nicht gelten. Außerdem gibt es auf Schiffen keine Kostenobergrenze für Roaming-Tarife wie an Land innerhalb der EU.
- Informieren Sie sich daher vor einer Schiffsreise (Fähre/Kreuzfahrtschiff) beim Reiseanbieter, der jeweiligen Reederei oder in Ihren Reiseunterlagen über die Nutzung von Mobilfunk und WLAN an Bord und die dafür geltenden Preise.
- Erkundigen Sie sich, ob es möglich ist, bei den Reedereien vor Reiseantritt spezielle Internetpakete zu buchen und wie teuer diese sind.
- Schalten Sie das Datenroaming für mobile Geräte sowohl im Hafen als auch beim Betreten des Schiffes aus. Sonst können Sie ungewollt über das teure Mobilfunknetz des Schiffes telefonieren oder im Internet surfen.
- Achten Sie beim Betreten des Schiffes auf mögliche SMS-Nachrichten mit Preisinformationen des Mobilfunkanbieters.
- Befindet sich das Schiff in Küstennähe, sollten Sie immer über die manuelle Netzwahl prüfen, ob das günstigere terrestrische Netz das Schiff bereits erreicht. In Europa gelten bei der Nutzung der terrestrischen Netze die gesetzlich geregelten Preise des EU-Roaming-Tarifs oder, bei Vorbuchung, die spezifischen Reisepakete des heimischen Mobilfunkanbieters.
- Um sicherzustellen, dass Ihr mobiles Gerät nicht mehr Daten als nötig verbraucht, sollten Sie die Einstellungen anpassen:
Deaktivieren Sie automatische Updates des Betriebssystems, von Apps (Android Play Store, Apple App Store) und auch die automatische Synchronisation mit Netzwerkdiensten oder E-Mail-Servern (IMAP). Ansonsten können große Datenmengen schnell automatisch abgerufen werden. Sie können den Abruf von E-Mails auch so einstellen, dass die Mails nicht automatisch komplett heruntergeladen werden (zum Beispiel nur die Betreffzeile ohne Bilder). Es empfiehlt sich, mobiles Datenroaming sowie die automatische Verbindung zu einem WLAN-Netz nur bei Bedarf zu aktivieren und ansonsten dauerhaft auszuschalten. - Da auch für Mobilfunkverbindungen auf hoher See als so genannte maritime Sonderdienste besondere Preise gelten, sollte die Kommunikation von Bord auf SMS beschränkt werden.
- Befindet sich das Schiff in Küstennähe, ist es unter Umständen möglich, eine Verbindung zu einem Mobilfunkanbieter an Land herzustellen. Bevor man sich in ein Bordnetz einloggt, sollte man daher anhand des Displays überprüfen, in welchem Netz man sich tatsächlich befindet.
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